Startseite · Ratgeber · Hagelschaden: Was tun?
Ein Hagelschauer dauert oft nur wenige Minuten, hinterlässt aber Dutzende Dellen auf Dach, Motorhaube und Kofferraumdeckel. Viele sehen den Schaden erst Tage später im schrägen Licht. Damit die Versicherung zahlt und die Reparatur sauber wird, kommt es auf die Reihenfolge an.
5 Tipps nach einem Hagelschaden
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1. Schaden mit Datum dokumentieren
Fotografieren Sie Dach, Motorhaube, Kofferraum und alle Seiten, am besten im schrägen Licht, damit die Dellen sichtbar sind. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Ort des Unwetters. Ein Bild vom Wetterbericht oder von Hagelkörnern auf dem Boden hilft zusätzlich als Nachweis.
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2. Zeitnah der Teilkasko melden
Hagel gehört zu den Schäden, die die Teilkaskoversicherung abdeckt. Melden Sie den Schaden zeitnah, die Frist steht in Ihrem Vertrag. Eine Meldung in der Teilkasko führt in der Regel nicht zu einer Rückstufung. Ob eine Selbstbeteiligung anfällt, steht ebenfalls in Ihrer Police.
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3. Erst begutachten, dann reparieren
Die Versicherung lässt den Schaden meist von einem Gutachter ansehen oder verlangt einen Kostenvoranschlag. Lassen Sie vorher nichts reparieren, sonst fehlt der Nachweis. Wir erstellen den Kostenvoranschlag nach Audatex und rechnen Hagelschäden direkt mit der Versicherung ab. So müssen Sie sich nicht selbst um die Zahlung kümmern.
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4. Ausbeulen ohne Lackieren, wo es geht
Ist der Lack unverletzt, werden die Dellen von innen herausgedrückt, der Originallack bleibt erhalten. Das ist für den Wert des Autos besser als eine Neulackierung. Wo der Lack gerissen ist oder eine Delle auf einer Kante sitzt, wird nach dem Ausbeulen punktuell lackiert.
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5. Nicht monatelang warten
Kleine Hageldellen stören optisch, aber kaum beim Fahren. Trotzdem sollten Sie nicht lange warten: Feine Lackrisse lassen Feuchtigkeit ans Blech, und spätere Schäden lassen sich schwerer vom Hagel trennen. Auch wer die Auszahlung statt der Reparatur wählt, sollte vorher die Bedingungen der Versicherung kennen.
Autolackiererei M. Dhonau, Meisterbetrieb in Duisburg-Marxloh seit 1960. Stand Oktober 2026. Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Was Ihre Versicherung zahlt, steht in Ihrem Vertrag.