Startseite · Ratgeber · Parkschaden: Was tun?
Man kommt vom Einkaufen zurück und an der Tür ist eine Delle, an der Stoßstange ein Kratzer, aber niemand ist da. Parkschäden gehören zu den häufigsten Schäden, die wir in der Werkstatt sehen. Was Sie in den ersten Minuten tun, entscheidet oft darüber, wer am Ende zahlt.
5 Tipps nach einem Parkschaden
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1. Sofort fotografieren
Machen Sie Fotos vom Schaden aus der Nähe und von weiter weg, sodass Ihr Auto, die Parkposition und die Umgebung zu sehen sind. Fotografieren Sie auch Lackspuren in fremder Farbe. Die Bilder helfen bei der Polizei, bei der Versicherung und bei uns, um den Preis der Reparatur einzuschätzen.
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2. Zeugen und Nachrichten suchen
Schauen Sie hinter den Scheibenwischer und fragen Sie Passanten oder Mitarbeiter am Parkplatz. Viele Supermärkte und Parkhäuser haben Kameras, die Aufnahmen werden aber oft nach kurzer Zeit gelöscht. Fragen Sie deshalb noch am selben Tag nach und notieren Sie Uhrzeit und Ort.
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3. Polizei informieren
Hat sich der Verursacher nicht gemeldet, melden Sie den Schaden bei der Polizei. Wer einen Unfall verursacht und einfach wegfährt, begeht Unfallflucht. Mit der Anzeige haben Sie einen Nachweis für Ihre Versicherung, und mit etwas Glück wird der Verursacher über Zeugen oder Lackspuren gefunden.
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4. Versicherung prüfen, bevor Sie melden
Ist der Verursacher bekannt, zahlt seine Haftpflichtversicherung, und Sie dürfen Ihre Werkstatt frei wählen. Bleibt er unbekannt, springt in der Regel nur die Vollkasko ein, mit Selbstbeteiligung und oft mit Rückstufung. Bei kleinen Schäden ist die Reparatur auf eigene Kosten manchmal günstiger. Lassen Sie sich vorher den Preis nennen.
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5. Kleine Schäden klein reparieren
Viele Parkdellen lassen sich ohne Lackieren herausdrücken, viele Kratzer per Smart Repair ausbessern. Das ist meist günstiger als eine Teillackierung und an einem Arbeitstag erledigt. Ob das bei Ihrem Schaden geht, sehen wir auf einem Foto bei Tageslicht von schräg. Den Preis nennen wir Ihnen vorab.
Autolackiererei M. Dhonau, Meisterbetrieb in Duisburg-Marxloh seit 1960. Stand Oktober 2026. Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Was Ihre Versicherung zahlt, steht in Ihrem Vertrag.